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«Fair.
Transparent.»

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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen nn-movement Training und Ernährung

1. Vertragsbeginn und Laufzeit

Die Laufzeit des gebuchten Packages beginnt am zusammen mit dem Kunden definierten Start Datum und wird für die Dauer, wie im Vertrag festgelegt, abgeschlossen. Ein Abonnement verlängert sich jeweils nach Ablauf und ist ohne neuen Vertrag gültig. Der Kunde kann nach Ablauf eines Abonnements die Zusammenarbeit auflösen. Dies gilt schriftlich zu tätigen.

2. Frühzeitige Auflösung

Der Abschluss eines Packages ist verbindlich und eine Rückerstattung kann nicht gewährt werden.

3. Zahlung

Der Totalbetrag ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig und kann Bar, per IBAN oder Kreditkarte bezahlt werden. Dies gilt sowohl für Abonnements wie auch Einzel Buchungen.

4. Rechte des Kunden

Mit Abschluss eines Packages erwirbt der Kunde das Recht für die vereinbarte Vertragsdauer und die ihm zustehenden Leistungen. Minderjährige Kunden müssen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen. Ein Timestop eines Abonnehments infolge Krankheit, Unfall oder sonstigen längeren Abwesenheiten (Aufzählung nicht abschliessend) un der daraus erfolgenden Trainingsunfähigkeit ist bei der Vorweisung einer Bestätigung / Zeugnisses möglich, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.-/Monat, ausser bei Arztzeugnis und Militärdienst. Der Timestop beginnt mit der Anzeige und endet bei Wiedererlangung der Trainingsfähigkeit.

5. Absagen und Versäumnisse, Ferien

Bei Verhinderung einer Stunde (Gruppe oder Privat) muss nn-movement mindestens 12 Stunden im Voraus per Telefon oder Whatsapp informiert werden. Ansonsten wird die Stunde verrechnet. Bei Ferien seitens Kunde oder nn-movement entfällt die Stunde.

6. Übertragbarkeit der Leistungen

Das nn-movement Package ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

7. Leistungsanspruch

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Preisreduktion oder Rückerstattung eines Teils oder des gesamten Preises bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen wie zum Beispiel Personaltrainings oder Gruppentrainings. Die im Abonnement festgelegte Dauer und Gültigkeit des Packages ist rechtsgeltend. Kann eine Stunde nicht durchgeführt werden aus Gründen von höherer Gewalt so haftet weder der Kunde noch nn-movement.

8. Gesundheitsattest

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift oder mündlichen Aussagen, dass er gesund und sporttauglich ist, um das entsprechende Training ausführen zu können. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied einen Arzt zu konsultieren. Der Kunde bestätigt zudem, dass er nn-movement und das Team jederzeit wahrheitsgetreu über den Gesundheitszustand informiert hat. Das Training wie auch die Vermittlung von Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und nn- movement lehnt jegliche Haftung infolge fehlender Tauglichkeit und Gesundheit ab.

9. Haftung

Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit aus anderen Gründen ist jegliche Haftung von nn-movement im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt, eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig werden oder sich als nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unangetastet. In diesem Fall vereinbaren die beiden Parteien den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.

nn-movement GmbH
Nina Notter
Kempfhofweg 14
8049 Zürich

Zürich, 2020